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Nutzungsrechte lizenzierter E-Books
24. November 2012
Verfasst von - Herr Dr. Harald Müller mal wieder einen interessanten Beitrag zum Thema in der Mailingliste inetbib geliefert. Zur einfacheren Lesbarkeit ist er hier komplett angehängt – die interessante Passage sind die letzten fünf Sätze.
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Date: Thu, 22 Nov 2012 08:47:05 +0000
From: Müller, Harald <hmueller@xxxxxxx>
Subject: Re: [InetBib] Bibliothekskampagne erfolgreich zu Ende gegangen…
Schon seit 1990 haben deutsche Gerichte bis hin zum BGH in vielen Fällen entschieden, daß sogenannte Lizenzverträge rechtlich gesehen Kaufverträge sind (beginnend mit BGHZ 102, 135) . Es kommt nicht so sehr darauf an, was außen drauf steht, sondern was innen drin steckt. Diese Schlußfolgerung wurde jüngst auch vom Europäischen Gerichtshof bestätigt (Urteil vom 3. Juli 2012, Rs. C-128/11 ). Dieses Urteil hat in den betroffenen Kreisen zu größerer Erschütterung gesorgt. Und es hat Auswirkungen auf den weiteren Umgang mit E-Books in Bibliotheken. Manche angeblich lizenzierten E-Books wurden in Wirklichkeit von den Bibliotheken gekauft und als Eigentum erworben. Nur hat es denen bisher keiner gesagt. Damit sollte nun Schluß sein.
Ich empfehle zur Lektüre: Thomas Hartmann: Weiterverkauf und „Verleih“ online vertriebener Inhalte – Zugleich Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 3. Juli 2012, Rs. C-128/11 – UsedSoft ./. Oracle. In: GRUR-Int. 2012, 980.
Fazit: Die wilden Zeiten für die Anbieter von E-Books dürften vorbei sein.
Beste Grüße
Dr. Harald Müller
Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht / Bibliothek
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