Herr Dr. Harald Müller mal wieder einen interessanten Beitrag zum Thema in der Mailingliste inetbib geliefert. Zur einfacheren Lesbarkeit ist er hier komplett angehängt – die interessante Passage sind die letzten fünf Sätze.
—– snip —–
Date: Thu, 22 Nov 2012 08:47:05 +0000
From: Müller, Harald <hmueller@xxxxxxx>
Subject: Re: [InetBib] Bibliothekskampagne erfolgreich zu Ende gegangen
…
Schon seit 1990 haben deutsche Gerichte bis hin zum BGH in vielen Fällen entschieden, daß sogenannte Lizenzverträge rechtlich gesehen Kaufverträge sind (beginnend mit BGHZ 102, 135) . Es kommt nicht so sehr darauf an, was außen drauf steht, sondern was innen drin steckt. Diese Schlußfolgerung wurde jüngst auch vom Europäischen Gerichtshof bestätigt (Urteil vom 3. Juli 2012, Rs. C-128/11 ). Dieses Urteil hat in den betroffenen Kreisen zu größerer Erschütterung gesorgt. Und es hat Auswirkungen auf den weiteren Umgang mit E-Books in Bibliotheken. Manche angeblich lizenzierten E-Books wurden in Wirklichkeit von den Bibliotheken gekauft und als Eigentum erworben. Nur hat es denen bisher keiner gesagt. Damit sollte nun Schluß sein.
Ich empfehle zur Lektüre: Thomas Hartmann: Weiterverkauf und „Verleih“ online vertriebener Inhalte – Zugleich Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 3. Juli 2012, Rs. C-128/11 – UsedSoft ./. Oracle. In: GRUR-Int. 2012, 980.
Fazit: Die wilden Zeiten für die Anbieter von E-Books dürften vorbei sein.
Beste Grüße
Dr. Harald Müller
Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht / Bibliothek
Max Planck Institute for Comparative Public Law and International Law / Library
Im Neuenheimer Feld 535; D-69120 Heidelberg
Phone: +49 6221 482 219; Fax: +49 6221 482 593 Mail: hmueller@xxxxxxx
—– snip —–