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Schlagwort-Archiv: Rechtsfragen

Kabinettsbeschluss Zweitveröffentlichungsrecht

über mehrere Kanäle wird auf den Kabinettsbeschluss zum Zweitveröffentlichungsrecht hingewiesen bzw. kommentiert:

Heinz Pampel hat bei WissPub auf den Kabinettsbeschluss zum Zweitveröffentlichungsrecht aufmerksam gemacht: http://wisspub.net/2013/04/10/kabinett-verabschiedet-entwurf-eines-zweitveroffentlichungsrechts/

Lambert Heller hat den Beschluss im TIB-Blog kommentiert: http://blogs.tib-hannover.de/tib/2013/04/11/zweitveroeffentlichungsrecht-unsere-open-access-wette-wird-vielleicht-von-der-realitaet-eingeholt/

Rainer Kuhlen hat einen Blogeintrag bei IUWIS verfasst: http://www.iuwis.de/blog/zweitveroeffentlichungsrecht-erster-und-zweiter-klasse-%E2%80%93-fortsetzung-der-unheiligen-allianz-von-

Nutzungsrechte lizenzierter E-Books

Herr Dr. Harald Müller mal wieder einen interessanten Beitrag zum Thema in der Mailingliste inetbib geliefert. Zur einfacheren Lesbarkeit ist er hier komplett angehängt – die interessante Passage sind die letzten fünf Sätze.

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Date: Thu, 22 Nov 2012 08:47:05 +0000
From: Müller, Harald <hmueller@xxxxxxx>
Subject: Re: [InetBib] Bibliothekskampagne erfolgreich zu Ende gegangen

Schon seit 1990 haben deutsche Gerichte bis hin zum BGH in vielen Fällen entschieden, daß sogenannte Lizenzverträge rechtlich gesehen Kaufverträge sind (beginnend mit BGHZ 102, 135) . Es kommt nicht so sehr darauf an, was außen drauf steht, sondern was innen drin steckt. Diese Schlußfolgerung wurde jüngst auch vom Europäischen Gerichtshof bestätigt (Urteil vom 3. Juli 2012, Rs. C-128/11 ). Dieses Urteil hat in den betroffenen Kreisen zu größerer Erschütterung gesorgt. Und es hat Auswirkungen auf den weiteren Umgang mit E-Books in Bibliotheken. Manche angeblich lizenzierten E-Books wurden in Wirklichkeit von den Bibliotheken gekauft und als Eigentum erworben. Nur hat es denen bisher keiner gesagt. Damit sollte nun Schluß sein.

Ich empfehle zur Lektüre: Thomas Hartmann: Weiterverkauf und „Verleih“ online vertriebener Inhalte – Zugleich Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 3. Juli 2012, Rs. C-128/11 – UsedSoft ./. Oracle. In: GRUR-Int. 2012, 980.

Fazit: Die wilden Zeiten für die Anbieter von E-Books dürften vorbei sein.

Beste Grüße

Dr. Harald Müller

Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht / Bibliothek
Max Planck Institute for Comparative Public Law and International Law / Library
Im Neuenheimer Feld 535; D-69120 Heidelberg
Phone: +49 6221 482 219; Fax: +49 6221 482 593 Mail: hmueller@xxxxxxx
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Checkliste für Lizenzverträge

Auszug aus dem Vorwort vom März 2005:

Mit der zunehmenden Verbreitung von – zum Teil kostenlosen – elektronischen Veröffentlichungen gehören Lizenzverträge mittlerweile zum Alltag in Bibliotheken. Sie müssen zum Beispiel für Datenbanken, Nachschlagewerke oder einzelne Zeitschriftentitel unterzeichnet werden. Teilweise sind sie knapp gehalten und erfüllen dennoch ihre Funktion. Um die Entscheidung über einen Lizenzvertrag zu erleichtern, ist folgende Checkliste entwickelt worden von Praktikern aus dem Verlagswesen, aus Agenturen und Bibliotheken. Sie ist in gedruckter Version und online verfügbar über die Homepage von Forum Zeitschriften. Sie soll als lebendes Dokument überarbeitet und angepasst werden; Rückmeldungen sind willkommen.

Hier geht zum Forum Zeitschriften und hier direkt zur Checkliste.

In Oldenburg’s Long Shadow

In Oldenburg’s Long Shadow: Librarians, Research Scientists, Publishers and the Control of Scientific Publishing – Publikation von Jean-Claude Guédon aus 2001 und im Web als E-Book frei zugänglich. In Papier beziehbar über ARL Publications Distribution Center: ISBN 0-198006-81-30, 70pp., $15 plus shipping and handling, zu finden hier.